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1. Vorsteuern aus EU-Ausland: (nicht verlängerbare) Frist 30.9.

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1. Vorsteuern aus EU-Ausland: (nicht verlängerbare) Frist 30.9.

Quelle: Wirtschaftsblatt

 Bis spätestens 30. September 2011 ist der Vorsteuerrückerstattungsantrag für das Jahr 2010 beim Finanzamt mittel FinanzOnline elektronisch einzubringen. Die Frist ist nicht verlängerbar. Die österreichische Finanz prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Die Finanz leitet den Antrag an den zuständigen Mitgliedsstaat weiter. Pro Antrag können maximal 40 Zeilen (Rechnungen bzw. Importe) übermittelt werden. Bei mehr als 40 Zeilen muss mit einer geeigneten Software eine spezielle Datenübermittlung erfolgen. Rechnungen über 1000 €(bei Kraftstoffrechnungen über 250 €) sind in einigen Ländern dem Antrag elektronisch anzuhängen. Via FinanzOnline können die Belege als PDF-Datei übermittelt werden. Pro Antrag dürfen nur 5 Megabit an Daten übermittelt werden. Die Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen wird nach bestimmten dafür vorgesehenen Kennziffern aufgeschlüsselt.

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